Zahlungsmodalitäten

Tagsatz

        Pflegegeldstufe 1 – 5         € 121,30

        Pflegegeldstufe  6            € 136,80

        Pflegegeldstufe  7            € 154,00

        Einzelzimmerzuschlag        € 150,00 monatlich

        Tagesbetreuung            € 61,00

        Fußpflege                 € 25,00

Selbstzahler

gegen Rechnungslegung monatlich im Voraus bis
spätestens 5. des Monats oder mittels Bankeinzug

Urlaubsgast

im Voraus am Ankunftstag im Büro

Tagesgast

täglich; bei Regelmäßigkeit auch am Monatsende

Sollten ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, so besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.

Antragstellung
  • Über Heimantrag der Heimatgemeinde
  • Ärztliches Attest
  • Einkommensbescheid mit Pflegegeldangabe
  • Meldezettel

Bearbeitet wird der Antrag von der zuständigen Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft.