 | Tagsatz Pflegegeldstufe 1 – 5 € 121,30 Pflegegeldstufe 6 € 136,80 Pflegegeldstufe 7 € 154,00 Einzelzimmerzuschlag € 150,00 monatlich Tagesbetreuung € 61,00 Fußpflege € 25,00 Selbstzahler gegen Rechnungslegung monatlich im Voraus bis spätestens 5. des Monats oder mittels Bankeinzug Urlaubsgast im Voraus am Ankunftstag im Büro Tagesgast täglich; bei Regelmäßigkeit auch am Monatsende Sollten ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, so besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Antragstellung - Über Heimantrag der Heimatgemeinde
- Ärztliches Attest
- Einkommensbescheid mit Pflegegeldangabe
- Meldezettel
Bearbeitet wird der Antrag von der zuständigen Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft. | |